Leistungs-Check für Privat- und Kassenpatienten Zahlt die PKV das? Die Antwort in 60 Sekunden – mit Quelle und Ihrem Tarif.
Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Hörgerät: Sehen Sie, was die GKV zahlt, was Ihr Tarif laut Tarifdruck regelt und was starke PKV-Tarife erstatten – ohne Gesundheitsfragen.
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- Ihr Tarif im Klartext: was der veröffentlichte Tarifdruck zu Ihrer Leistung regelt – 34 Tarife ausgewertet
- Beispielrechnung mit Diagramm: GKV, PKV-Basis, -Komfort und -Top nebeneinander
- Ihre gewählte Leistung bleibt in Ihrem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Gesundheitsfragen
Stand 18.10.2026: § 192 VVG, Musterbedingungen MB/KK, SGB V, GOÄ, Tarifdrucke der Versicherer. Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versicherer.
Vier Zahlen zu „Zahlt die PKV das?“
Was die GKV zahlt, legt der Gesetzgeber fest – und er hat 2026 Kürzungen ab 2027 beschlossen. Was die PKV zahlt, steht in Ihrem Vertrag. Der Unterschied ist bei vielen Leistungen groß.
Zahnimplantat für 2.500 €: Was GKV und PKV-Tarife erstatten
Beispielrechnung in Euro: GKV-Festzuschuss für die Regelversorgung (Brücke) nach dem ab 2027 geltenden Satz von 50 %, daneben drei PKV-Tarifbeispiele mit unterschiedlichem Leistungsniveau beim Zahnersatz
GKV: Festzuschuss für eine Einzelzahnlücke (Befund 2.1) nach § 55 SGB V in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung: 50 % von 921,60 € Regelversorgung (KZBV-Betrag 2026) = rund 461 €; bis Ende 2026 bewilligt 552,96 €. Implantat-Kosten: Verbraucherzentrale, meist 1.500 bis 3.500 €. PKV: uniVersa uni-intro|Privat 60 %, Continentale COMFORT-U 80 %, LKH GesundheitsUpgrade Premium 100 % laut Tarifdruck (Auswertung PKV-Tarifprofil.de, Stand 10.10.2026); ohne Zahnstaffel. Beispielrechnung, keine Leistungszusage.
Sechs Stellen, an denen sich Tarife unterscheiden – und wie Sie die Lücke schließen
Fast alle Tarife begrenzen Zahnleistungen am Anfang, etwa auf 1.000 bis 1.500 € im ersten Jahr. Wer Zahnersatz plant, achtet auf die Staffel und ab wann sie endet.
Manche Tarife zahlen nur aufgezählte Hilfsmittel. Ein offener Katalog („zum Beispiel“) deckt auch Neues ab – ein häufiger Grund für einen Tarifwechsel.
Von 100 € in 36 Monaten bis 1.000 € in drei Jahren – die Spanne in den Tarifdrucken ist groß. Augenlasern ist oft gesondert geregelt.
Viele Tarife zahlen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. Mit Honorarvereinbarung darüber zahlen nur Tarife, die das ausdrücklich vorsehen.
Nach den Musterbedingungen ist Kur- und Sanatoriumsbehandlung ausgeschlossen, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Starke Tarife zahlen bis 3.000 € in drei Jahren.
Typisch sind 1.000 bis 2.250 € im Jahr, meist nur bis zu den Sätzen des Heilpraktiker-Gebührenverzeichnisses. Ein Blick in Teil III Ihres Tarifs zeigt es.
Rechenbeispiel Hörgeräte
Zwei Hörgeräte für zusammen 4.000 €: Die GKV zahlt den Festbetrag von rund 802 € je Ohr (inklusive Ohrpassstück) abzüglich Zuzahlung. In den ausgewerteten Tarifdrucken reicht die Spanne von 1.000 € je Gerät (HanseMerkur KVS1/KVS3) bis 3.000 € je Ohr (Allianz MeinGesundheitsschutz Best) – bei 2.000 € je Gerät also bis zur vollen Rechnung.
Eigene Leistung rechnenPrivat versichert oder gesetzlich – der Check passt sich an
Ob Sie wissen wollen, was Ihr Tarif zahlt, oder ob die PKV für Sie mehr leisten würde: Beide Wege enden mit einer klaren Antwort und einem kostenlosen Gespräch mit einem spezialisierten Experten.
Weg 1 · Zahlt mein Tarif das?
Für Privatversicherte: Wählen Sie Leistung und Tarif. Sie sehen, was der veröffentlichte Tarifdruck regelt – und wie Sie eine Lücke beim eigenen Versicherer per Tarifwechsel schließen. Ihre Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben dabei erhalten (§ 204 VVG).
Zum Tarif-Check →Weg 2 · Welche PKV-Leistungen passen zu mir?
Für gesetzlich Versicherte mit PKV-Option – Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), Selbstständige, Beamte: Sie sehen, was die PKV bei Ihrer Wunschleistung mehr zahlt und worauf es beim Tarif ankommt.
Zum Leistungsprofil-Check →Das bietet Ihnen die PKV
- Leistung nach Vertrag: Was Ihr Tarif zusagt, kann der Gesetzgeber nicht kürzen, und der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der GKV steigen per Spargesetz ab 2027 die Zuzahlungen um 50 %, und der Zahnersatz-Zuschuss sinkt von 60 auf 50 %.
- Leistungen, die die GKV nicht kennt: Heilpraktiker, Augenlasern, Zahnspange für Erwachsene, Brille ohne Mindest-Dioptrien – je nach Tarif.
- Zahnersatz bis 100 %: Statt eines Festzuschusses auf die Regelversorgung (ab 2027: 50 %) erstatten starke Tarife einen Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung, auch für Implantate.
- Schneller zum Facharzt: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Das klären Sie vorher – mit dem Partner-Experten
- Gesundheitsprüfung: Beim Neuabschluss und bei Mehrleistungen im Tarifwechsel fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, zu welchen Bedingungen ein Tarif Sie annimmt.
- Zahnstaffel und Wartezeiten: Am Anfang begrenzen viele Tarife Zahnleistungen; besondere Wartezeiten sind gesetzlich auf höchstens acht Monate begrenzt (§ 197 VVG).
- Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung nach, wenn Sie sie binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG).
- Beitrag im Alter: Auch PKV-Beiträge können steigen. Alterungsrückstellungen – Ende 2025 355,4 Mrd. € – und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen sie ab 65 (§§ 149, 150 VAG).
Facharzttermin in weniger als vier Wochen
Anteil der Befragten in Prozent, die ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen bekamen
Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Nov./Dez. 2025, N = 3.970 (veröffentlicht 04/2026).
In drei Schritten zur Antwort auf „Zahlt die PKV das?“
Leistung wählen
Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker oder Arztrechnung – Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser. Dazu wenige Fragen zu Tarif oder Status, keine einzige zu Ihrer Gesundheit.
1 MinuteAntwort mit Quelle sehen
Was die GKV zahlt, was Ihr Tarif laut Tarifdruck regelt und was starke PKV-Tarife erstatten – als Beispielrechnung mit Diagramm.
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- Leistungsampel für 15 Leistungen: GKV-Regel und PKV-Tarifbeispiele mit Quelle
- Erstattung Schritt für Schritt: einreichen, Kostenzusage vorab, Fristen
- GOÄ verstehen: Punktwert, Faktor 2,3 und 3,5, Begründung, Honorarvereinbarung
- Checkliste „Zahlt mein Tarif das?“ mit 12 Prüfpunkten
- Wenn die PKV nicht zahlt: Widerspruch, Ombudsmann, Tarifwechsel
Rechnen Sie selbst nach – ohne Anmeldung
Erstattungs-Rechner
Rechnungsbetrag eingeben: GKV und drei PKV-Tarifbeispiele für Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Hörgeräte und mehr.
Erstattung berechnenGOÄ-Rechner
Ziffer und Faktor eingeben: Betrag, Begründungspflicht und was Ihr Tarif erstattet.
Rechnung prüfenKinderwunsch-Kostenrechner
IVF, ICSI oder Insemination: Eigenanteil in GKV und PKV – Ihre Eingaben bleiben im Browser.
Kosten berechnenZahlt die PKV …? Die meistgesuchten Leistungen
Jede Seite beginnt mit der Leistungsampel: GKV, PKV-Basis, -Komfort und -Top – mit Quelle und Stand.
Zahnimplantate
60 bis 100 % je Tarif statt Festzuschuss – mit Zahnstaffel.
Mehr erfahrenAugenlasern
Keine Kassenleistung – in der PKV je nach Tarif bis 2.500 € je Auge.
Mehr erfahrenZahnspange für Erwachsene
Welche Tarife Kieferorthopädie auch nach dem 21. Geburtstag zahlen.
Mehr erfahrenOsteopathie
Über Heilmittel oder Heilpraktiker – Grenzen je Tarif.
Mehr erfahrenHörgeräte
Festbetrag in der GKV, bis 3.000 € je Ohr in der PKV.
Mehr erfahrenKinderwunsch
Verursacherprinzip statt Trauschein: was die PKV anders macht.
Mehr erfahrenAlle Leistungen von A bis Z Was zahlt die PKV mehr als die GKV? Welche PKV zahlt …?
Häufige Fragen: Zahlt die PKV das?
Zahlt die PKV alles?
Die PKV zahlt, was Ihr Tarif vorsieht – bei vielen Leistungen deutlich mehr als die GKV. Grundsätzlich erstattet sie medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schwangerschaft und Entbindung (§ 192 Abs. 1 VVG). Nach den Musterbedingungen ausgeschlossen sind etwa Kur- und Sanatoriumsbehandlung, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht (§ 5 Abs. 1 d MB/KK 2009). Keine Leistungszusage – maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Was zahlt die PKV mehr als die GKV?
Je nach Tarif vor allem Zahnersatz zu 60 bis 100 % der Rechnung statt eines Festzuschusses (GKV ab 2027: 50 % der Regelversorgung), Brille und Kontaktlinsen auch ohne starke Fehlsichtigkeit, Augenlasern, Heilpraktiker, Zahnspange für Erwachsene und Hörgeräte über dem Festbetrag – laut 34 ausgewerteten Tarifdrucken, Stand Oktober 2026. Dazu kommen schnellere Facharzttermine: 60 % der Privatversicherten bekommen einen in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Zahlt die PKV Zahnersatz und Implantate?
In den meisten Tarifen ja: Die ausgewerteten Tarifdrucke erstatten 60 bis 100 % der Rechnung, oft einschließlich Implantaten, etwa LKH GesundheitsUpgrade Premium 100 % (Stand Oktober 2026). In den ersten Versicherungsjahren begrenzt eine Zahnstaffel die Erstattung. Die GKV zahlt einen Festzuschuss auf die Regelversorgung – für eine Einzelzahnlücke 2026 552,96 €, nach dem ab 2027 geltenden Satz von 50 % rund 461 €.
Zahlt die PKV eine Brille?
Die meisten Tarife zahlen Brillen und Kontaktlinsen bis zu einem Höchstbetrag je Zeitraum – in den ausgewerteten Tarifdrucken von 100 € in 36 Monaten bis 1.000 € in drei Jahren, unabhängig von der Dioptrienzahl. Die GKV zahlt Erwachsenen Gläser nur bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit bzw. mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung, das Gestell nie (§ 33 Abs. 2 SGB V).
Wie erfahre ich, ob mein Tarif eine Leistung zahlt?
Die Regel steht in Teil III Ihrer Versicherungsbedingungen, dem Tarif. Für 34 Tarife zeigt der kostenlose Tarif-Check, was der veröffentlichte Tarifdruck regelt. Vor einer Behandlung mit voraussichtlich mehr als 2.000 € Kosten muss Ihr Versicherer auf Anfrage binnen vier Wochen sagen, was er zahlt, bei dringender Behandlung binnen zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).
Wie lange hat die PKV Zeit, eine Rechnung zu erstatten?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht: Die Leistung ist fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Anzeige, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (§ 14 VVG). Ihre Erstattungsansprüche verjähren in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Wie bekomme ich mehr Leistung, wenn ich schon privat versichert bin?
Beim eigenen Versicherer können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; Ihre Rechte und die Alterungsrückstellung bleiben erhalten (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, ob sich das für Sie lohnt.
Wird meine gewählte Leistung gespeichert?
Nein. Die Leistung, die Sie im Leistungs-Check wählen, bleibt in Ihrem Browser – sie wird weder mit dem Formular übermittelt noch in unserer Statistik erfasst. Gesundheitsfragen stellen wir nicht. Übermittelt werden nur Ihre Kontaktdaten und die übrigen Angaben, wenn Sie das Formular absenden.
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Die Antwort auf „Zahlt die PKV das?“ – mit Quelle.
Wählen Sie Ihre Leistung, sehen Sie GKV, Ihren Tarif und PKV-Tarifbeispiele nebeneinander – und schließen Sie Lücken mit einem spezialisierten Experten.
